Haben Sie eine Frage?

Kostenlose Beratung

Kontaktieren Sie uns per eMail, WhatsApp oder SMS

Bezüglich der Nutzung Ihrer persönlichen Daten, bitten wir Sie unsere AGB und unsere Datenschutzbestimmungen zu lesen.

Hypothekenmakler

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich

Telefon +352 / 661 114 785
28 route de Bettembourg
L-3333 Hellange

Staatliche Hilfen

Staatliche Hilfen für den Kauf oder den Bau einer Immobilie für eigene Wohnzwecke

image

Um die Anschaffung einer privat genutzten Immobilie zu fördern, hat die luxemburgische Regierung eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen geschaffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Hilfen aufgeführt. Je nach Projekt können eventuell noch weitere Hilfen in Anspruch genommen werden.

Der Bellegen Act

Normalerweise beträgt die Grunderwerbssteuer in Luxemburg 7%. Diese Steuer muss beim Kauf von Wohneigentum an den Staat gezahlt werden. Sie wird auf all dem berechnet, was man kauft also auf alles was beim Notartermin bereits existiert:

  • Für eine existierendes Haus das Gebäude und das Grundstück
  • Für einer Wohnung der oder die Gebäudeteile und der Grundstücksanteil
  • Für ein zu bauendes Objekt das Grundstück und der Teil des Gebäudes der schon gebaut wurde

Beim ersten Kauf für eigenen Wohnzwecke kann jeder Käufer eine Ermäßigung auf die Grunderwerbssteuer in Höhe von maximal 20.000,- Euros geltend machen. Falls Sie zu zweit kaufen, kann jeder Käufer die Ermäßigung von 20.000,- Euros in Abzug bringen. Ein nicht in Anspruch genommener Betrag, kann nicht ausgezahlt werden. Er kann später bei einem zweiten Kauf verwendet werden. Falls Sie von dieser Förderung bereits gebrauch gemacht haben, können Sie bei einem neuen Kauf nur noch den Anteil in Anspruch nehmen, den Sie nicht für den ersten Kauf verwendet haben.

Wenn Sie ein Haus mit Grundstück für 600.000,- Euros kaufen, würden die steuern normalerweise 7% dieses Betrags betragen, also 42.000,- Euros. Wenn Sie das Objekt zusammen mit Ihrem Partner für Ihre eigenen Wohnzwecke Kaufen, können sie beide den Abschlag von jeweils 20.000,- Euros geltend machen.

Die Reduzierte Mehrwertsteuer

Beim Bau eines Objekts für eigene Wohnzwecke, können Sie von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren. Dies beträgt 3% anstatt der derzeit üblichen 17%. Hierbei können allerdings maximal 50.000,- Euros auf dem Bauprojekt geltend gemacht werden. Falls Sie ein Objekt für 500.000,- Euros bauen, würden normalerweise 17% Mehrwertsteuer auf den Baukosten gerechnet werden. Dies wären 85.000,- Euros. Bei Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuer von 3%, würde die Mehrwertsteuer nur 15.000,- Euros betragen. Da jedoch maximal 50.000,- Euros geltend gemacht werden können, wären in jedem Fall 85.000,- Euros minus 50.000,- Euros also mindestens 35.000,- Euros zu zahlen.

Hilfen vom Ministerium für Wohnungsbau

Das Ministerium für Wohnungsbau vergibt diverse Hilfen. Diese Hilfen sind in aller Regel Abhängig vom Haushaltseinkommen und können nicht von jedem in Anspruch genommen werden. Die Hilfen sind je nachdem es sich um einen Kauf, Bau oder Renovierungen handelt unterschiedlich. Eine Zusammenfassung finden Sie in den folgenden PDFs

Steuerliche Absetzungen

Außer den direkten finanziellen Hilfen, gibt es auch noch eine Reihe an Maßnahmen, die Ihre Steuerlast reduzieren. Diese können unabhängig vom Einkommen geltend gemacht werden.

Eine Erläuterung der absetzbaren Beträge finden Sie auf der folgenden Seite:

Steuerliche Absetzungen

 

100% Finanzierung

Wenn Sie eine Immobilie für eigene Wohnzwecke kaufen oder bauen möchten, können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnerbanken einen Kredit für den gesamten Kaufpreis oder den Baupreis inklusive Grundstück anbieten. In diesem Fall müssen Sie Ihre Eigenmittel nur für die Nebenkosten des Projekts verwenden. Lesen Sie in unserem Artikel mehr darüber, welche Nebenkosten bei einem Kauf in Luxemburg anfallen.

Kreditablösung

Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise sind die Zinsen in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. Diese Entwicklung bewegt viele, die vor einigen Jahren Ihren Immobilienkredit abgeschlossen haben, darüber nachzudenken, ob eine Kreditablösung in Ihrem Fall sinnvoll ist.